In der aktuellen Woche zeigt sich ein klares Muster der verstärkten Fokussierung auf IT-Regulatorik und Governance im Finanzsektor. Die EBA hat ein umfassendes Entwurfspaket veröffentlicht, das sowohl IFRS 18 als auch ESG-Offenlegungen umfasst und durch DORA-Q&As ergänzt wird, die sich mit ICT-Risikomanagement befassen. Diese Entwicklungen unterstreichen die strategische Bedeutung der Anpassung von Offenlegungs- und Risikomanagementprozessen in Finanzinstituten. Parallel dazu hat die ESMA einen Bericht zur Aufsicht über grenzüberschreitende Investitionsdienstleistungen veröffentlicht, der wichtige Compliance-Tabellen zu MiFID II und Cloud-Outsourcing enthält.
Zeitraum: 20.07.2026 – 26.07.2026
Kernmeldungen (11)
EBA-Konsultation zu IFRS 18 und ESG-Offenlegungen sowie DORA-Q&As
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Was ist passiert? Die EBA hat ein Entwurfspaket für Version 4.4 ihres Reporting- und Disclosure-Frameworks veröffentlicht, das IFRS 18 Reporting und ESG-Offenlegungen umfasst. Zusätzlich wurden zwei Q&As zu DORA veröffentlicht, die sich mit dem ICT-Risikomanagement und Reporting befassen. Diese Entwicklungen zielen darauf ab, die regulatorischen Anforderungen im Bereich der Offenlegung und des Risikomanagements zu präzisieren.
Warum ist das relevant (für Finanzinstitute)? Die Anpassungen im Reporting- und Disclosure-Framework betreffen direkt die Offenlegungs- und Berichtspflichten der Institute. Die Einbeziehung von ESG-Kriterien und die neuen Anforderungen an das ICT-Risikomanagement unter DORA sind von strategischer Bedeutung, da sie die Transparenz und das Risikomanagement in den Instituten verbessern sollen. Die Konsultation bietet die Möglichkeit, die eigenen Prozesse und Systeme auf Konformität zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Was sollten Institute jetzt prüfen oder tun? Institute sollten die Entwürfe des Reporting- und Disclosure-Frameworks sowie die DORA-Q&As gründlich analysieren. Es ist wichtig, die Auswirkungen auf die bestehenden Reporting-Prozesse und die IT-Infrastruktur zu bewerten. Fachabteilungen sollten eng mit den IT- und Compliance-Teams zusammenarbeiten, um mögliche Anpassungen in den Datenhaushalten und Reporting-Logiken zu identifizieren. Eine frühzeitige Vorbereitung auf die neuen Anforderungen kann helfen, Compliance-Risiken zu minimieren und die Umsetzung effizient zu gestalten.
Quelle(n)
European Banking Authority – EBA E-mail alert 24 July 2026 – 24.07.2026 – Quelle: https://www.eba.europa.eu/publications-and-media/press-releases/eba-seeks-feedback-44-draft-technical-package-its-reporting-and-disclosure-framework
ESMA veröffentlicht Bericht zur Aufsicht über grenzüberschreitende Investitionsdienstleistungen
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Was ist passiert? Die ESMA hat einen Bericht veröffentlicht, der sich mit der Aufsicht über grenzüberschreitende Investitionsdienstleistungen befasst. Der Bericht bietet Einblicke in die Überwachung und Einhaltung von Richtlinien im Bereich der Investitionsdienstleistungen. Zudem enthält er aktualisierte Compliance-Tabellen zu MiFID II und Cloud-Outsourcing.
Warum ist das relevant (für Finanzinstitute)? Dieser Bericht ist für Finanzinstitute relevant, da er wichtige Informationen zu den regulatorischen Anforderungen im Bereich der grenzüberschreitenden Investitionsdienstleistungen liefert. Die enthaltenen Compliance-Tabellen bieten eine wertvolle Orientierungshilfe für die Einhaltung von MiFID II und Cloud-Outsourcing-Vorgaben. Institute sollten die Inhalte des Berichts nutzen, um ihre Compliance-Strategien zu überprüfen und anzupassen.
Was sollten Institute jetzt prüfen oder tun? Institute sollten den Bericht der ESMA sorgfältig analysieren und die darin enthaltenen Compliance-Tabellen als Grundlage für die Überprüfung ihrer aktuellen Praktiken nutzen. Es ist ratsam, die Einhaltung der MiFID II- und Cloud-Outsourcing-Vorgaben zu evaluieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Compliance- und IT-Abteilungen kann dabei helfen, die regulatorischen Anforderungen effizient umzusetzen.
Quelle(n)
ESMA – ESMA – Notifications – 24.07.2026 – Quelle: https://www.esma.europa.eu/document/compliance-table-guidelines-liquidity-management-tools-lmts-ucits-and-open-ended-aifs | https://www.esma.europa.eu/document/esma-guidelines | https://www.esma.europa.eu/document/notifications-compliance-guidelines-%E2%80%93-overview-table | https://www.esma.europa.eu/document/compliance-table-guidelines-certain-aspects-mifid-ii-appropriateness-and-execution-only | https://www.esma.europa.eu/document/compliance-table-guidelines-outsourcing-cloud-service-providers | https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-publishes-report-cross-border-investment-services-supervision | https://www.esma.europa.eu/13th-joint-esas-consumer-protection-day
EBA-Konsultationen zur Verbesserung der Einlagensicherung unter DGSD3
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Was ist passiert? Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat vier Konsultationen gestartet, die sich auf die Verbesserung der Einlagensicherung unter der überarbeiteten Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD3) konzentrieren. Diese Konsultationen betreffen die technischen Standards (ITS) zur Information der Einleger und zum Informationsaustausch sowie die regulatorischen technischen Standards (RTS) zur Behandlung von Kundengeldern und Investitionen von DGS-Mitteln. Die Konsultationen laufen bis zum 23. Oktober 2026. Ziel ist es, den Einlagenschutz zu stärken und die Finanzstabilität zu verbessern.
Warum ist das relevant (für Finanzinstitute)? Diese Konsultationen sind für Finanzinstitute von Bedeutung, da sie die Rahmenbedingungen für die Einlagensicherung und den Schutz der Einleger direkt betreffen. Änderungen in diesen Bereichen können erhebliche Auswirkungen auf die Compliance-Anforderungen und die operative Umsetzung in den Instituten haben. Die Konsultationen bieten die Möglichkeit, Feedback zu geben und die zukünftige regulatorische Landschaft mitzugestalten. Eine verbesserte Einlagensicherung kann das Vertrauen der Kunden stärken und die Stabilität des Finanzsystems erhöhen.
Was sollten Institute jetzt prüfen oder tun? Institute sollten die Konsultationsdokumente sorgfältig prüfen und analysieren, welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Änderungen auf ihre aktuellen Einlagensicherungsprozesse haben könnten. Es ist ratsam, interne Arbeitsgruppen zu bilden, um eine fundierte Stellungnahme zu erarbeiten. Zudem sollten die Compliance- und Rechtsabteilungen die regulatorischen Anforderungen im Detail bewerten und mögliche Anpassungen in den internen Prozessen vorbereiten. Eine rechtzeitige Abstimmung mit relevanten Stakeholdern ist entscheidend, um die eigene Position in den Konsultationsprozess einzubringen.
Quelle(n)
European Banking Authority – EBA E-mail alert 23 July 2026 – 23.07.2026 – Quelle: https://www.eba.europa.eu/publications-and-media/press-releases/eba-consults-rules-further-improve-depositor-protection-under-revised-deposit-guarantee-schemes
EU-Kommission kündigt Maßnahmen zur Stärkung des Bankensektors an
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Was ist passiert? Die Europäische Kommission hat neue Maßnahmen vorgestellt, die darauf abzielen, den Bankensektor in Europa zu stärken und das wirtschaftliche Wachstum zu fördern. Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Strategie zur Verbesserung der Stabilität und Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors. Die Ankündigung signalisiert potenzielle Änderungen in der regulatorischen Landschaft, die erhebliche Auswirkungen auf die Compliance-Anforderungen der Finanzinstitute haben könnten.
Warum ist das relevant (für Finanzinstitute)? Für Finanzinstitute ist es entscheidend, die Entwicklungen genau zu beobachten, da die angekündigten Maßnahmen zu signifikanten Änderungen in der regulatorischen Landschaft führen könnten. Diese Änderungen könnten die Compliance-Anforderungen beeinflussen und Anpassungen in den internen Prozessen erfordern. Die Maßnahmen der EU-Kommission zielen darauf ab, die Stabilität des Bankensektors zu erhöhen, was langfristig die Wettbewerbsfähigkeit und das Vertrauen in den Finanzmarkt stärken könnte.
Was sollten Institute jetzt prüfen oder tun? Institute sollten die Ankündigungen der EU-Kommission aufmerksam verfolgen und mögliche Auswirkungen auf ihre Compliance-Strategien analysieren. Es ist ratsam, interne Prozesse und Richtlinien zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie mit den potenziellen neuen Anforderungen übereinstimmen. Zudem sollten die Institute in Erwägung ziehen, ihre Governance-Strukturen zu evaluieren, um auf zukünftige regulatorische Änderungen vorbereitet zu sein.
Quelle(n)
EU-Kommission – News alert: Commission outlines measures to strengthen Europe’s banking sector and support growth – 20.07.2026 – Quelle: https://ec.europa.eu/newsroom/fisma/newsletter-archives/77796
EU-Kommission startet Konsultation zur Wettbewerbsfähigkeit im Bankensektor
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Was ist passiert? Die EU-Kommission hat eine Konsultation gestartet, um Feedback zur Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Bankensektor zu sammeln. Ziel dieser Konsultation ist es, Meinungen und Rückmeldungen von Interessengruppen zu erhalten, um die Wettbewerbsbedingungen zu verbessern. Diese Initiative könnte zu neuen Richtlinien oder Anpassungen bestehender Vorschriften führen.
Warum ist das relevant (für Finanzinstitute)? Die Konsultation der EU-Kommission ist für Finanzinstitute von Bedeutung, da sie die Möglichkeit bietet, Einfluss auf zukünftige regulatorische Rahmenbedingungen zu nehmen. Die Ergebnisse der Konsultation könnten zu Änderungen führen, die die Wettbewerbsfähigkeit und die operativen Bedingungen im Bankensektor betreffen. Institute sollten die Entwicklungen im Auge behalten, um rechtzeitig auf mögliche regulatorische Anpassungen reagieren zu können.
Was sollten Institute jetzt prüfen oder tun? Finanzinstitute sollten die Konsultation der EU-Kommission genau verfolgen und überlegen, ob sie sich aktiv beteiligen möchten, um ihre Perspektiven einzubringen. Es ist wichtig, die potenziellen Auswirkungen auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu analysieren und sich auf mögliche regulatorische Änderungen vorzubereiten. Eine interne Bewertung der aktuellen Wettbewerbsstrategien könnte hilfreich sein, um Anpassungsbedarf frühzeitig zu identifizieren.
Quelle(n)
EU-Kommission – News alert: Commission seeks views on EU banking competitiveness – 24.07.2026 – Quelle: https://ec.europa.eu/newsroom/fisma/newsletter-archives/77925
BaFin ordnet Mängelbeseitigung bei Helaba an
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Was ist passiert? Die BaFin hat der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) am 20. Juli 2026 angeordnet, Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beseitigen. Diese Maßnahme unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Geldwäschevorschriften. Die Helaba muss ihre Kundendaten überprüfen und aktualisieren, um den Anforderungen der BaFin zu entsprechen.
Warum ist das relevant (für Finanzinstitute)? Diese Anordnung zeigt die strikte Haltung der BaFin gegenüber der Einhaltung von Geldwäschevorschriften. Finanzinstitute müssen sicherstellen, dass ihre Präventionssysteme robust und effektiv sind, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Die Überprüfung und Aktualisierung von Kundendaten ist ein zentraler Bestandteil der Geldwäscheprävention.
Was sollten Institute jetzt prüfen oder tun? Institute sollten ihre Geldwäschepräventionssysteme überprüfen und sicherstellen, dass alle Kundendaten aktuell und korrekt sind. Es ist wichtig, die internen Prozesse zur Datenüberprüfung zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Zudem sollten die Zuständigkeiten und Eskalationswege klar definiert sein, um eine effektive Prävention zu gewährleisten.
Quelle(n)
BaFin – Bafin: Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba): Bafin ordnet Mängelbeseitigung an – 20.07.2026 – Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/60b_KWG_84_WpIG_und_57_GwG/meldung_2026_07_20_helaba.html?expanded=true
BaFin verhängt Geldbuße gegen TeamViewer SE
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Was ist passiert? Die BaFin hat eine Geldbuße von 240.000 Euro gegen die TeamViewer SE verhängt, da das Unternehmen gegen die Marktmissbrauchsverordnung verstoßen hat. Der Verstoß bestand darin, dass TeamViewer SE nicht unverzüglich über einen Cyberangriff als Insiderinformation informierte.
Warum ist das relevant (für Finanzinstitute)? Diese Maßnahme verdeutlicht die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Marktmissbrauchsverordnung. Finanzinstitute müssen sicherstellen, dass sie über effektive Prozesse zur Erkennung und Meldung von Insiderinformationen verfügen. Die rechtzeitige Offenlegung solcher Informationen ist entscheidend, um regulatorische Sanktionen zu vermeiden.
Was sollten Institute jetzt prüfen oder tun? Institute sollten ihre internen Prozesse zur Erkennung und Meldung von Insiderinformationen überprüfen. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen unverzüglich und korrekt gemeldet werden. Zudem sollten Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter für die Anforderungen der Marktmissbrauchsverordnung durchgeführt werden.
Quelle(n)
BaFin – Bafin: TeamViewer SE: Bafin setzt Geldbuße fest – 20.07.2026 – Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/40c_neu_124_WpHG/meldung_2026_07_20_team_viewer.html?expanded=true
BaFin untersagt Angebot von Partizipationsscheinen
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Was ist passiert? Die BaFin hat das öffentliche Angebot von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG durch die Galldium Immobilien Fünfte GmbH untersagt. Diese Maßnahme erfolgte aufgrund eines Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz.
Warum ist das relevant (für Finanzinstitute)? Die Untersagung zeigt die strenge Kontrolle der BaFin über Finanzprodukte und deren Angebote. Institute müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um Untersagungen und Sanktionen zu vermeiden.
Was sollten Institute jetzt prüfen oder tun? Institute sollten ihre Produktfreigabeprozesse überprüfen und sicherstellen, dass alle Angebote den regulatorischen Anforderungen entsprechen. Es ist wichtig, die Zusammenarbeit zwischen Produktentwicklung, Compliance und Legal zu stärken, um Verstöße gegen das Vermögensanlagengesetz zu vermeiden.
Quelle(n)
BaFin – Bafin: Galldium Immobilien Fünfte GmbH: Bafin untersagt das öffentliche Angebot von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG – 22.07.2026 – Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/Untersagung/meldung_2026_07_22_galldium_fuenfte_gmbh.html
BaFin veröffentlicht „Dos and Don’ts“ für Neobroker
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Was ist passiert? Die BaFin hat eine neue Aufsichtsmitteilung veröffentlicht, die sich an Neobroker richtet. Diese Mitteilung verbietet Kredit- und Wertpapierinstituten, Zahlungen oder nicht-monetäre Vorteile von Dritten für die Weiterleitung von Kundenaufträgen anzunehmen.
Warum ist das relevant (für Finanzinstitute)? Diese Regelung zielt darauf ab, Interessenkonflikte zu vermeiden und die Transparenz im Handel zu erhöhen. Neobroker müssen sicherstellen, dass ihre Geschäftsmodelle den neuen Anforderungen entsprechen, um regulatorische Risiken zu minimieren.
Was sollten Institute jetzt prüfen oder tun? Neobroker sollten ihre Geschäftsmodelle und Prozesse überprüfen, um sicherzustellen, dass keine unzulässigen Zahlungen oder Vorteile angenommen werden. Es ist wichtig, interne Kontrollen zu stärken und die Einhaltung der neuen Regelungen regelmäßig zu überwachen.
Quelle(n)
BaFin – Bafin: PFOF: Bafin erklärt „Dos and Don’ts“ für Neobroker – 22.07.2026 – Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2026/meldung_2026_07_22_aufsichtsmitteilung_pfof_dos_and_donts_neobroker.html
BaFin prüft Konzernabschlüsse von Zalando, Jungheinrich und Eckert & Ziegler
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Was ist passiert? Die BaFin hat Prüfungen der Konzernabschlüsse von Zalando SE, Jungheinrich AG und Eckert & Ziegler SE eingeleitet. Diese Maßnahmen erfolgten aufgrund konkreter Anhaltspunkte für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften.
Warum ist das relevant (für Finanzinstitute)? Die Prüfungen unterstreichen die Bedeutung der Einhaltung von Rechnungslegungsvorschriften und könnten Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben. Institute sollten die Genauigkeit und Vollständigkeit ihrer Finanzberichte sicherstellen.
Was sollten Institute jetzt prüfen oder tun? Institute sollten ihre Rechnungslegungsprozesse überprüfen und sicherstellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Es ist ratsam, interne Audits durchzuführen, um potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben.
Quelle(n)
BaFin – Bafin: Zalando SE: Bafin macht Fehler im Konzernabschluss bekannt – 21.07.2026 – Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/Bilko/meldung_2026_07_21_zalando_se.html?expanded=true
BaFin – Bafin: Jungheinrich Aktiengesellschaft: Prüfungseinleitung der Bafin für den veröffentlichten verkürzten Abschluss zum 30.06.2025 und den zugehörigen Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr 2025 – 21.07.2026 – Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/Bilko/meldung_2026_07_21_jungheinrich_ag.html?expanded=true
BaFin – Bafin: Eckert & Ziegler SE: Bafin leitet Prüfung für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 und den zugehörigen zusammengefassten Lagebericht ein – 22.07.2026 – Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/Bilko/meldung_2026_07_22_eckert_ziegler_se.html?expanded=true
BaFin unterstützt Fintechs bei regulatorischen Anforderungen
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Was ist passiert? Die BaFin hat ein neues Angebot entwickelt, das Fintechs bei der Navigation durch die komplexen Anforderungen von Aufsicht und Regulierung unterstützt. Dieses Angebot zielt darauf ab, den Zugang zu regulatorischen Informationen zu erleichtern.
Warum ist das relevant (für Finanzinstitute)? Fintechs stehen oft vor der Herausforderung, komplexe regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Dieses Angebot kann ihnen helfen, schneller und sicherer die notwendigen Informationen zu erhalten und umzusetzen.
Was sollten Institute jetzt prüfen oder tun? Fintechs sollten dieses Angebot nutzen, um ihre Compliance-Prozesse zu optimieren. Es ist ratsam, sich regelmäßig über regulatorische Änderungen zu informieren und die internen Prozesse entsprechend anzupassen.
Quelle(n)
BaFin – Bafin: Schneller und sicherer ans Ziel – 22.07.2026 – Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2026/fa_260721_lotsenfunktion.html
PCS-Einordnung & Ausblick
Die jüngsten Veröffentlichungen der EBA und ESMA verdeutlichen die zunehmende Komplexität der regulatorischen Anforderungen im Bereich IT-Governance und Risikomanagement. Finanzinstitute sind gefordert, ihre Reporting- und Disclosure-Prozesse zu überprüfen und anzupassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Die enge Zusammenarbeit zwischen IT, Compliance und Fachabteilungen wird entscheidend sein, um die notwendigen Anpassungen in den Datenhaushalten und Reporting-Logiken effizient umzusetzen. Zudem sollten Institute die neuen Compliance-Tabellen der ESMA als Grundlage für die Überprüfung ihrer Praktiken nutzen, um die Einhaltung von MiFID II und Cloud-Outsourcing-Vorgaben sicherzustellen.
In den kommenden Wochen sollten Finanzinstitute ihre internen Prozesse zur Erfüllung der neuen DORA- und ESG-Anforderungen intensiv prüfen. Die Anpassung der IT-Infrastruktur und die Optimierung der Datenhaushalte werden dabei im Vordergrund stehen. Zudem ist eine proaktive Beteiligung an den laufenden Konsultationen der EBA zur Einlagensicherung ratsam, um die eigene Position in die zukünftige regulatorische Landschaft einzubringen. Die Entwicklungen im Bereich der grenzüberschreitenden Investitionsdienstleistungen und die damit verbundenen Compliance-Anforderungen sollten ebenfalls genau beobachtet werden, um rechtzeitig auf regulatorische Änderungen reagieren zu können.
