Weekly IT-Regulatorik Briefing (30.09. – 04.10.2026)

Veröffentlicht am 4. Oktober 2026

Aktuelle Entwicklungen in der IT-Regulatorik erfordern Anpassungen bei Finanzinstituten. EBA, ESMA und BaFin setzen neue Maßstäbe für Compliance und Resilienz.

i 3 Inhaltsverzeichnis

Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der IT-Regulatorik und IT-Governance zeigen eine klare Fokussierung auf die Anpassung und Präzisierung von Melde- und Kontrollprozessen. Besonders die EBA-Klarstellung zur Kritikalität von ICT-Vorfällen und die ESMA-Forderungen zur Verbesserung der MiCA-Regulierung unterstreichen die Notwendigkeit für Finanzinstitute, ihre internen Prozesse zu überprüfen und anzupassen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um den steigenden Anforderungen an das Risikomanagement und die Compliance gerecht zu werden. Zusätzlich signalisiert die Integration europäischer Leitlinien in die BaFin-Verwaltungspraxis eine Harmonisierung der Aufsichtspraxis, die Transparenz und Konsistenz fördern soll. Die Konsultation der EU-Kommission zum ‘Recht auf Vergessenwerden’ bietet zudem die Möglichkeit, die zukünftige Gestaltung des Datenschutzes aktiv mitzugestalten. Diese Entwicklungen erfordern von den Instituten eine proaktive Anpassung ihrer Strategien und Prozesse, um regulatorische Konformität und Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Zeitraum: 30.09.2026 – 04.10.2026

Kernmeldungen (7)

EBA Q&A zur Kritikalität von ICT-Vorfällen

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Was ist passiert? Die EBA hat eine neue Q&A veröffentlicht, die sich mit der Klassifizierung und Meldung von ICT-bezogenen Vorfällen befasst. Diese Q&A klärt, dass die Kritikalität der betroffenen Dienste bei jedem unautorisierten Zugriff angenommen werden muss, unabhängig davon, ob kritische Funktionen unterstützt werden. Diese Klarstellung ist besonders relevant für Banken und Finanzdienstleister in der EU, da sie Auswirkungen auf das ICT-Risikomanagement und die Meldepflichten hat.

Warum ist das relevant (für Finanzinstitute)? Die Klarstellung der EBA zur Kritikalität von ICT-Vorfällen hat direkte Auswirkungen auf das Risikomanagement und die Meldepflichten von Finanzinstituten. Institute müssen sicherstellen, dass ihre ICT-Risikomanagement-Prozesse diese neuen Anforderungen berücksichtigen. Die Q&A bietet eine wichtige Orientierungshilfe für die Klassifizierung von Vorfällen und die Einhaltung regulatorischer Meldepflichten.

Was sollten Institute jetzt prüfen oder tun? Institute sollten ihre ICT-Risikomanagement-Prozesse überprüfen und sicherstellen, dass die Klassifizierung von Vorfällen gemäß der neuen EBA-Klarstellung erfolgt. Es ist wichtig, dass die Meldeprozesse angepasst werden, um die Kritikalität von Diensten bei unautorisierten Zugriffen korrekt zu erfassen. Eine enge Abstimmung zwischen den ICT- und Compliance-Abteilungen ist erforderlich, um die Einhaltung der neuen Anforderungen sicherzustellen.

Quelle(n):
EBA – EBA E-mail alert 2 October
2026 – 02.10.2026 – Quelle: https://www.eba.europa.eu/single-rule-book-qa/qna/view/publicId/2026_7779

ESMA fordert Änderungen an MiCA und setzt Prioritäten für 2027

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Was ist passiert? Die ESMA hat Änderungen an der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) gefordert, um diese klarer und sicherer zu gestalten. Gleichzeitig hat die ESMA ihre Prioritäten für das Jahr 2027 festgelegt, um die EU-Kapitalmärkte stärker, einfacher und integrierter zu machen. Diese Entwicklungen sind entscheidend für die regulatorische Landschaft in der EU und betreffen Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister direkt.

Warum ist das relevant (für Finanzinstitute)? Die geforderten Änderungen an MiCA könnten erhebliche Auswirkungen auf die Compliance-Anforderungen und die operative Umsetzung in den betroffenen Instituten haben. Die Prioritäten der ESMA für 2027 geben zudem einen klaren Hinweis auf die zukünftige Ausrichtung der EU-Kapitalmärkte. Institute müssen sich auf mögliche Anpassungen vorbereiten, um weiterhin konform zu bleiben und Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Was sollten Institute jetzt prüfen oder tun? Institute sollten die vorgeschlagenen Änderungen an MiCA genau prüfen und analysieren, welche Auswirkungen diese auf ihre Geschäftsmodelle haben könnten. Es ist wichtig, die internen Compliance- und Legal-Teams einzubeziehen, um sicherzustellen, dass alle regulatorischen Anforderungen erfüllt werden. Zudem sollten die strategischen Prioritäten der ESMA für 2027 in die langfristige Planung einbezogen werden, um rechtzeitig auf regulatorische Entwicklungen reagieren zu können.

Quelle(n):
ESMA – ESMA – Notifications – 02.10.2026 – Quelle: https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-calls-changes-make-mica-clearer-safer-and-ready-emerging-services | https://www.esma.europa.eu/esmas-activities/digital-finance-and-innovation/markets-crypto-assets-regulation-mica | https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-sets-2027-priorities-stronger-simpler-and-more-integrated-eu-capital

EBA-Arbeitsprogramm 2027 veröffentlicht

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Was ist passiert? Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2027 veröffentlicht. Dieses Programm legt die strategischen Schwerpunkte und Ziele der EBA für das kommende Jahr fest. Es ist Teil einer mittelfristigen Strategie, die darauf abzielt, die EBA als moderne Regulierungsbehörde zu positionieren. Die Veröffentlichung ist von hoher Bedeutung für Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister in der EU, da sie die zukünftige regulatorische Ausrichtung und Prioritäten der EBA aufzeigt.

Warum ist das relevant (für Finanzinstitute)? Das Arbeitsprogramm der EBA für 2027 ist entscheidend, um die regulatorischen Prioritäten und strategischen Ziele der Behörde zu verstehen. Es bietet Einblicke in die zukünftigen regulatorischen Anforderungen und Schwerpunkte, die für Finanzinstitute in der EU relevant sein werden. Die Kenntnis dieser Prioritäten ermöglicht es den Instituten, sich frühzeitig auf kommende regulatorische Veränderungen vorzubereiten und ihre Strategien entsprechend anzupassen.

Was sollten Institute jetzt prüfen oder tun? Institute sollten das Arbeitsprogramm der EBA für 2027 aufmerksam studieren, um die zukünftigen regulatorischen Schwerpunkte zu verstehen. Es ist ratsam, die strategischen Ziele der EBA in die eigene Planung und Strategieentwicklung einzubeziehen. Darüber hinaus sollten relevante Abteilungen, insbesondere Compliance und Regulatory Affairs, die Auswirkungen auf bestehende und zukünftige Projekte prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

Quelle(n):
European Banking Authority – EBA E-mail alert 30 September
2026 – 30.09.2026 – Quelle: https://www.eba.europa.eu/publications-and-media/press-releases/eba-publishes-its-2027-work-programme

Integration von ESAs- und AMLA-Leitlinien in BaFin-Verwaltungspraxis

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Was ist passiert? Die BaFin hat beschlossen, die Anzahl ihrer Rundschreiben zu reduzieren und stattdessen Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) und der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) in ihre Verwaltungspraxis zu integrieren. Diese Maßnahme signalisiert eine Anpassung der Aufsichtspraxis an europäische Standards.

Warum ist das relevant (für Finanzinstitute)? Die Integration der europäischen Leitlinien könnte die Transparenz und Konsistenz in der Anwendung von regulatorischen Vorgaben verbessern. Für Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister bedeutet dies eine Vereinheitlichung der Aufsichtspraxis, was die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen erleichtern kann.

Was sollten Institute jetzt prüfen oder tun? Institute sollten die Änderungen in der Verwaltungspraxis der BaFin beobachten und prüfen, inwieweit ihre internen Prozesse und Richtlinien an die neuen europäischen Standards angepasst werden müssen. Eine regelmäßige Überprüfung der Compliance- und Governance-Strukturen im Hinblick auf die neuen Leitlinien ist empfehlenswert.

Quelle(n):
BaFin – Bafin: Leitlinien der ESAs und der AMLA: Bafin reduziert Rundschreiben – 01.10.2026 – Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2026/meldung_2026_10_01_leitlinien_esas_amla_bafin_reduziert_rundschreiben.html

EU-Kommission startet Konsultation zum ‘Recht auf Vergessenwerden’

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Was ist passiert? Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum ‘Recht auf Vergessenwerden’ initiiert. Diese richtet sich an Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister in der EU. Ziel der Konsultation ist es, Feedback zu sammeln und mögliche Änderungen im Bereich der Datenverarbeitung und des Datenschutzes zu evaluieren. Die Konsultation bietet den betroffenen Sektoren die Möglichkeit, sich auf potenzielle regulatorische Anpassungen vorzubereiten.

Warum ist das relevant (für Finanzinstitute)? Diese Konsultation ist relevant, da sie die Möglichkeit bietet, die zukünftige Gestaltung des Datenschutzes in der EU mitzugestalten. Für Finanzinstitute könnte dies Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie Daten verarbeitet und gespeichert werden. Ein besseres Verständnis der regulatorischen Erwartungen kann helfen, Compliance-Risiken zu minimieren und die Datenverarbeitungsprozesse entsprechend anzupassen.

Was sollten Institute jetzt prüfen oder tun? Institute sollten die Konsultation aufmerksam verfolgen und überlegen, ob sie Feedback geben möchten. Es ist ratsam, die aktuellen Datenverarbeitungsprozesse zu überprüfen und zu evaluieren, ob Anpassungen notwendig sein könnten. Zudem sollten die Datenschutzbeauftragten der Institute in die Diskussion eingebunden werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.

Quelle(n):
Europäische Kommission – News alert: Public consultation on the Right to be Forgotten – 01.10.2026 – Quelle: https://ec.europa.eu/newsroom/fisma/newsletter-archives/79894

BaFin-Rundschreiben zu Arbeitgeber-Sicherungsfällen

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Was ist passiert? Die BaFin hat ein neues Rundschreiben veröffentlicht, das die Meldepflichten von Pensionskassen und Pensionsfonds im Falle eines Arbeitgeber-Sicherungsfalls konkretisiert. Diese Regelung ist von hoher Bedeutung für die betroffenen Institutionen, da sie die aufsichtsrechtlichen Anforderungen präzisiert. Das Rundschreiben legt fest, welche Informationen Pensionskassen oder Pensionsfonds bei einem Sicherungsfall eines Arbeitgebers melden müssen.

Warum ist das relevant (für Finanzinstitute)? Die präzisierten Meldepflichten sind entscheidend für die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen durch Pensionskassen und Pensionsfonds. Eine klare Vorgabe hilft, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Meldungen zu verbessern und die Aufsichtskommunikation zu stärken. Dies ist besonders relevant für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwaltung und Absicherung von Pensionsverpflichtungen.

Was sollten Institute jetzt prüfen oder tun? Pensionskassen und Pensionsfonds sollten ihre internen Meldeprozesse überprüfen und sicherstellen, dass sie den neuen Anforderungen entsprechen. Es ist ratsam, die Verantwortlichkeiten für die Meldung von Sicherungsfällen klar zu definieren und die Dokumentationsprozesse zu optimieren. Eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter zu den neuen Vorgaben kann ebenfalls sinnvoll sein.

Quelle(n):
BaFin – Bafin ersetzt Aufsichtsmitteilung zum Arbeitgeber-Sicherungsfall – 30.09.2026 – Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2026/meldung_2026_09_30_arbeitgeber_sicherungsfall.html

Einsatz eines Sonderbeauftragten bei GVO Gegenseitigkeit Versicherung

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Was ist passiert? Die BaFin hat einen Sonderbeauftragten bei der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG eingesetzt, um die ordnungsgemäße Unternehmensführung sicherzustellen. Der Beauftragte erhält die Befugnisse eines Vorstandsmitglieds.

Warum ist das relevant (für Finanzinstitute)? Diese Maßnahme unterstreicht die regulatorische Kontrolle der BaFin über Versicherungsunternehmen und stellt sicher, dass die Governance-Anforderungen erfüllt werden. Sie zeigt die Bedeutung einer robusten Unternehmensführung und die Bereitschaft der BaFin, bei Bedarf einzugreifen.

Was sollten Institute jetzt prüfen oder tun? Versicherungsunternehmen sollten ihre Governance-Strukturen überprüfen und sicherstellen, dass sie den regulatorischen Anforderungen entsprechen. Es ist ratsam, die internen Kontrollmechanismen zu stärken und die Unternehmensführung regelmäßig zu evaluieren, um mögliche Schwachstellen frühzeitig zu erkennen.

Quelle(n):
BaFin – Bafin: GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG: Bafin setzt Sonderbeauftragten ein – 02.10.2026 – Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/VAG/meldung_261002_gvo_gegenseitigkeit_versicherung_oldenburg_vvag.html

PCS-Einordnung & Ausblick

Die aktuellen Meldungen verdeutlichen, dass Finanzinstitute verstärkt ihre ICT-Risikomanagement-Prozesse und Meldepflichten anpassen müssen, um den neuen EBA-Anforderungen gerecht zu werden. Die Klarstellung zur Kritikalität von ICT-Vorfällen erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen ICT- und Compliance-Abteilungen. Gleichzeitig müssen Institute die vorgeschlagenen Änderungen an MiCA genau analysieren, um ihre Geschäftsmodelle entsprechend anzupassen. Die Harmonisierung der BaFin-Verwaltungspraxis mit europäischen Leitlinien könnte zudem die Einhaltung regulatorischer Vorgaben erleichtern. Insgesamt zeigt sich, dass eine robuste Governance-Struktur und eine flexible Anpassung an regulatorische Änderungen entscheidend für die Zukunftsfähigkeit der Institute sind.

Kurzfristig sollten Finanzinstitute ihre ICT-Risikomanagement- und Meldeprozesse überprüfen und sicherstellen, dass sie den neuen EBA-Klarstellungen entsprechen. Die Analyse der MiCA-Änderungen und deren Auswirkungen auf Geschäftsmodelle ist ebenfalls prioritär. Langfristig wird die Integration europäischer Leitlinien in die nationale Aufsichtspraxis die Transparenz erhöhen und könnte die regulatorische Landschaft vereinfachen. Die Konsultation zum ‘Recht auf Vergessenwerden’ bietet die Möglichkeit, sich auf zukünftige Datenschutzanforderungen vorzubereiten. Institute sollten diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen und ihre internen Strukturen entsprechend anpassen, um regulatorische Konformität und operative Resilienz zu gewährleisten.